AGB´s

Letztes Update:

4. Januar 2026

Allgemeine Behandlungsbedingungen

Heidepraxis.Hamburg Wolff und Guhlmann GbR

Diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen informieren Patientinnen und Patienten transparent über die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche Aufklärung und gelten ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen (§§ 630a ff. BGB).


  1. Geltungsbereich

    Diese Behandlungsbedingungen gelten für alle medizinischen Leistungen, die in der Heidepraxis.Hamburg Wolff und Guhlmann GbR erbracht werden, unabhängig davon, ob die Behandlung vor Ort oder im Rahmen zulässiger telemedizinischer Leistungen erfolgt.

  2. Behandlungsvertrag

    Mit der Terminvereinbarung und der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen kommt ein Behandlungsvertrag zwischen der Patientin bzw. dem Patienten und der Heidepraxis.Hamburg zustande.

    Die Behandlung erfolgt nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards der Medizin zum Zeitpunkt der Behandlung.


  3. Leistungsumfang

    Die ärztliche Behandlung umfasst diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die medizinisch sinnvoll und vertretbar sind. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.


  4. Privat- und Selbstzahlerleistungen

    Unsere Praxis behandelt sowohl gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten als auch Privat- und Selbstzahler.
    Privatärztliche Leistungen sowie Selbstzahlerleistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)abgerechnet, sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde.


  5. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

    Vor der Durchführung einer IGeL-Leistung erfolgt eine transparente Aufklärung über Inhalt, Nutzen, mögliche Risiken sowie die entstehenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOÄ.


  6. Online-Terminbuchung

    Die Praxis bietet die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung an. Die Terminvergabe stellt noch keine Garantie für eine Behandlung dar, sofern medizinische oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind.


  7. Behandlung von Minderjährigen

    Die Behandlung von Minderjährigen erfolgt grundsätzlich mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

    Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr können – abhängig von ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit – in medizinische Maßnahmen einwilligen. Die ärztliche Schweigepflicht wird in diesen Fällen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewahrt.


  8. Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten

    Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte über relevante Vorerkrankungen, Medikamente sowie Veränderungen ihres Gesundheitszustands wahrheitsgemäß zu informieren.

    Eine erfolgreiche Behandlung setzt die aktive Mitwirkung der Patientin bzw. des Patienten voraus.


  9. Ärztliche Schweigepflicht

    Alle im Rahmen der Behandlung erhobenen personenbezogenen und medizinischen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen.

    Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage.


  10. Haftung

    Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


  11. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Behandlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Allgemeine Behandlungsbedingungen

Heidepraxis.Hamburg Wolff und Guhlmann GbR

Diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen informieren Patientinnen und Patienten transparent über die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche Aufklärung und gelten ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen (§§ 630a ff. BGB).


  1. Geltungsbereich

    Diese Behandlungsbedingungen gelten für alle medizinischen Leistungen, die in der Heidepraxis.Hamburg Wolff und Guhlmann GbR erbracht werden, unabhängig davon, ob die Behandlung vor Ort oder im Rahmen zulässiger telemedizinischer Leistungen erfolgt.

  2. Behandlungsvertrag

    Mit der Terminvereinbarung und der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen kommt ein Behandlungsvertrag zwischen der Patientin bzw. dem Patienten und der Heidepraxis.Hamburg zustande.

    Die Behandlung erfolgt nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards der Medizin zum Zeitpunkt der Behandlung.


  3. Leistungsumfang

    Die ärztliche Behandlung umfasst diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die medizinisch sinnvoll und vertretbar sind. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.


  4. Privat- und Selbstzahlerleistungen

    Unsere Praxis behandelt sowohl gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten als auch Privat- und Selbstzahler.
    Privatärztliche Leistungen sowie Selbstzahlerleistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)abgerechnet, sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde.


  5. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

    Vor der Durchführung einer IGeL-Leistung erfolgt eine transparente Aufklärung über Inhalt, Nutzen, mögliche Risiken sowie die entstehenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOÄ.


  6. Online-Terminbuchung

    Die Praxis bietet die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung an. Die Terminvergabe stellt noch keine Garantie für eine Behandlung dar, sofern medizinische oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten korrekt sind.


  7. Behandlung von Minderjährigen

    Die Behandlung von Minderjährigen erfolgt grundsätzlich mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

    Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr können – abhängig von ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit – in medizinische Maßnahmen einwilligen. Die ärztliche Schweigepflicht wird in diesen Fällen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewahrt.


  8. Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten

    Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte über relevante Vorerkrankungen, Medikamente sowie Veränderungen ihres Gesundheitszustands wahrheitsgemäß zu informieren.

    Eine erfolgreiche Behandlung setzt die aktive Mitwirkung der Patientin bzw. des Patienten voraus.


  9. Ärztliche Schweigepflicht

    Alle im Rahmen der Behandlung erhobenen personenbezogenen und medizinischen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen.

    Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage.


  10. Haftung

    Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


  11. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Behandlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.